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NotarKosten-Dienst


Hilfe durch Spezialisten - zu Ihrer Entlastung und zur Vermeidung von Gebührenverlusten


Notarkosten-Dienst auch in Ihrem Büro möglich, wie hier in Düsseldorf März 2016

Die Notarkostenberechnung kann in Einzelfällen für den Notar und seine Mitarbeiter schwierig und zeitaufwendig sein; einzelne angefallene Gebühren oder Geschäftswerterhöhungen können leicht übersehen oder Gebühren sonst fehlerhaft berechnet werden. Für die Fehlersuche auf den Kostenrevisor zu setzen, ist aufgrund der großen zeitlichen Abstände und beschränkten Prüfungszeit sowie der oft unangenehmen Rückerstattung oder Nachforderung nicht sinnvoll. Die regional unterschiedlichen Auffassungen der Rechtsprechung haben seit der Einführung des Rechtsweges zum BGH für alle streitigen Notarkostenfragen an Bedeutung verloren und wichtiger geworden ist ein Überblick über die verschiedenen Auffassungen mit ihren Konsequenzen für die Höhe der jeweiligen Gebühr! Welche Leistungen des Käufers sind neben dem Kaufpreis zu berücksichtigen, wie hoch ist der Geschäftswert in anderen Zweifelsfällen? Wann liegt für mehrere Erklärungen in einer Urkunde derselbe bzw. verschiedener Gegenstand i. S. von § 44 I u. II KostO (seit 1.8.2013 §§ 35 I, 86 II, 94, 109-111 GNotKG) vor?

Solche und andere Zweifelsfragen werden von mir seit 1996 rasch, preiswert und gewissenhaft für Sie aufbereitet und die Kostenberechnung umfänglich und formal professionell entworfen.

Nutzen auch Sie, wie schon viele Notariate zu Ihrer Entlastung und optimalen Gebührenberechnung, die Erfahrung aus über dreißigjähriger Praxis, davon fünfundzwanzigjähriger überwiegender Tätigkeit in dem Gebiet des Notarkostenrechts, für IHRE Notarkostenberechnung bei allen Zweifeln zu Gebühren und Geschäftswerten! Ihr gut angelegter Kostenbeitrag hierfür beträgt nur 70,00 Euro/Std. + 19 % USt.

Sie können die zu bewertenden Vorgänge als Dateianhang (möglichst PDF) an E-Mail-Adresse info@filzek.de oder in Kopie oder Fax übersenden.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Erfordernis der Überwachung meiner Tätigkeit im Hinblick auf die Verpflichtung zur persönlichen Amtsausübung durch den Notar bleibt unberührt. Eine Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 26 a BNotO wird vor Beginn der Tätigkeit dem auftraggebenden Notar vom Dienstleister unterschrieben übersandt. Eine vorbereitete Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 26 a BNotO kann hier heruntergeladen werden.

Auch für Bearbeitungsrückstände bei schwierigen Kostenberechnungen geeignet. Nach Vereinbarung komme ich auch gern in Ihr Notariat und bearbeite die entsprechenden Akten in Ihrer Kanzlei. Von dem allgemeinen Stundensatz für Einzelaufträge von 70 Euro plus 19 % Umsatzsteuer sind dabei je nach Zeitumfang Rabatte möglich, die im Einzelfall besprochen werden können. Zögern Sie nicht, mir Ihre speziellen Wünsche mitzuteilen.

Weitere Informationen über mich finden Sie unter "Martin Filzek".

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